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Welche Vorschriften gelten für die Glasklemmen?

Nachfolgend haben wir die möglichen Zulassungen bzw. Bestimmungen und Institutionen aufgelistet, welche sich mit der Prüfung der Glasbefestigungen an Geländern befassen.

Die aus den Zulassungen entnommenen Werte für die Scheibengrößen und Glasstärken haben wir auf den Artikeldetailseiten angegeben.

Außerdem ist für eine sichere Ausführung der Geländer mit Glas die Beachtung aller Aspekte, also auch die der Standsicherheit (Statik) und die Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnung notwendig!

Europäische Technische Zulassung (ETA) Aufgabe: Zusätzliche Zulassung der Glasklemmen mit Gültigkeit im europäischen Ausland, um den Handlungsspielraum von Architekten und ausführenden Betrieben wesentlich zu erweitern.
Technische Regeln für die Verwendung
von absturzsichernden Verglasungen (TRaV)
Aufgabe: bundesweit einheitliche Regelung der Ausführung mechanisch gelagerten Verglasungen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Aufgabe: Prüfung einer Bauart entsprechend der Kriterien der AbZ zur Erlangung der bauaufsichtlichen Zulassung, da die TRaV nicht den Einsatz von Klemmbefestigungen für VSG im Innenbereich regeln.
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) Aufgabe: Nachweis der Verwendbarket bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnung unter Berücksichtigung der TRaV.
Einheitlich technische Bestimmungen (ETB) Aufgabe: Prüfung nach den Vorgaben des Deutschen Institutes für Bautechnik Berlin, hier hinsichtlich der Bruchlast (2,8 kN) der Befestigungssysteme.
Technischer Überwachungs Verein (TÜV Rheinland) Aufgabe: allgemeine technische Prüfung der Bauart
Glasklemmen mit Zulassungen
Glasklemmen bis zu einer Klemmstärke von 21,52 mm für eine Scheibenbreite bis zu 1900 mm.
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